Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Räumungs- und Entrümpelungsleistungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen der Räumungsfirma Wien, Inh. Herr A. Ardiç. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Räumungen, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und sonstigen damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres schriftlichen Angebots oder durch die Auftragsbestätigung nach erfolgter Besichtigung zustande.

(2) Grundlage für den Leistungsumfang ist das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten.

(3) Bei erheblichen Abweichungen vom vorgefundenen Zustand gegenüber dem bei der Besichtigung festgestellten Zustand behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Pauschalpreise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Auftragserteilung fällig und zahlbar.

(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar, per Überweisung oder nach Vereinbarung.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(5) Verwertbare Gegenstände werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vom Gesamtpreis in Abzug gebracht.

§ 4 Termine und Ausführung der Leistung

(1) Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns freien Zugang zu den zu räumenden Objekten zu gewähren und für ausreichende Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge zu sorgen.

(3) Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber nicht eingehalten oder wird uns der Zugang zum Objekt verwehrt, sind wir berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten (Anfahrt, Ausfallzeit) in Rechnung zu stellen.

(4) Bei höherer Gewalt oder anderen, von uns nicht zu vertretenden Umständen, sind wir berechtigt, Termine nach Absprache zu verschieben.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat uns auf besondere Umstände (z.B. Asbest, Sondermüll, beschädigte Bausubstanz) hinzuweisen.

(2) Wertgegenstände, persönliche Dokumente und wichtige Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu sichern.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er über die notwendigen Berechtigungen für die Räumung verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Wasser-, Strom- und Gasversorgung ordnungsgemäß abgestellt ist, sofern dies erforderlich ist.

§ 6 Haftung

(1) Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Wir sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

(3) Für versteckte Mängel der Bausubstanz (z.B. morsche Treppen, beschädigte Böden) übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht offensichtlich waren.

(4) Schadensersatzansprüche müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich geltend gemacht werden.

§ 7 Entsorgung

(1) Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

(2) Sondermüll, Gefahrstoffe und Materialien, die einer speziellen Entsorgung bedürfen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis entsorgt.

(3) Verwertbare Gegenstände können nach Absprache verkauft oder gespendet werden. Der Erlös wird vom Gesamtpreis abgezogen.

§ 8 Stornierung und Rücktritt

(1) Eine kostenlose Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

(2) Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale von 30% der Auftragssumme zu berechnen.

(3) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage sind wir berechtigt, 50% der Auftragssumme zu berechnen.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO. Die Datenschutzerklärung ist unter www.raeumungsfirma-wien.at/datenschutz einsehbar.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Dezember 2024

Räumungsfirma Wien
Inh. Herr A. Ardic
Neubaugürtel 23A/9
A – 1150 Wien

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